published in: Zeitschrift für ArbeitsmarktForschung / Journal for Labour Market Research, 2012, 45 (2), 99-123
Die Gründungsförderung der Bundesagentur für Arbeit ist im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik im Rechtskreis SGB III nach wie vor eines der bedeutsamsten Instrumente. Zum 1. August 2006 löste der Gründungszuschuss (§ 57 SGB III) seine beiden Vorgänger, das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG") ab. Ziel der Reform war neben der Erhöhung der Transparenz und Übersichtlichkeit vor allem eine Entlastung der Arbeitsverwaltung und eine effizientere Ausgestaltung des Förderinstruments. Die Ergebnisse der vorliegenden Studie zeigen, dass das neue Programm wie erwartet ähnliche Teilnehmerstrukturen wie das Überbrückungsgeld aufweist und somit nicht mehr die Breite der beiden Vorgängerprogramme abdeckt. Die degressive Transferentzugsrate hat entgegen anfänglichen Befürchtungen keinen maßgeblichen Einfluss auf den Zeitpunkt der Gründungsentscheidung. Eine vertiefende Betrachtung des Fördergeschehens zeigt ebenfalls, dass sich der Gründungszuschuss durch beachtliche Verbleibsquoten (75-84%) in Selbständigkeit auszeichnet, die zum Teil deutlich über denen der Vorgängerprogramme liegen. Im Hinblick auf die vieldiskutierten Mitnahmeeffekte im Bereich der Gründungsförderung, deuten deskriptive Auswertungen darauf hin, dass Mitnahmeeffekte im Zusammenhang mit dem Gründungszuschuss eine geringere Bedeutung haben als vielfach angenommen.
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