Zu Jahresbeginn 2015 wurde in Deutschland erstmals ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Für die empirische Arbeitsmarktforschung ergibt sich daraus ein breites Analysefeld hinsichtlich der Wirkungen des Mindestlohns auf Beschäftigung und zwischenbetriebliche Mobilität, auf Arbeitszeiten und die allgemeine wie innerbetriebliche Lohnentwicklung. Zur Erfolgsbewertung des Mindestlohns sind zudem Verhaltensanpassungen von Beschäftigten und Betrieben sowie die Kosten von Kontrolle, Rechtsdurchsetzung und betrieblicher Bürokratie zu analysieren. Darüber hinaus ist die Frage zu beantworten, inwieweit Beschäftigungsverläufe und Entlohnung von Beschäftigten im Mindestlohnbereich systematisch stärker durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst sind. Das IZA untersucht diese Aspekte gemeinsam mit seinen Forschungspartnern sehr intensiv und hat bislang die unten aufgeführten Studien vorgelegt.