Flüchtlingsintegration – Evaluation
Begleitevaluation der arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete
Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin
Projektpartner: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin), Berlin; Kantar Public (Kantar Deutschland GmbH), München; Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Universität Duisburg-Essen; Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW), Tübingen; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg; RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Essen
Laufzeit: 2017 – 2024
Die Fluchtmigration der Jahre 2015/2016 hat die Förderung der Integration von Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen gestellt. Insbesondere stellt sich die Frage, wie erfolgreich das vorhandene, auf die neu eingereisten Geflüchteten angewendete oder auch entsprechend angepasste gesetzliche Förderinstrumentarium diese Integrationsleistung unterstützt hat. Vor diesem Hintergrund liefern die Resultate dieses Forschungsprojekts wissenschaftlich fundierte Antworten auf die Fragen, wie effektiv und effizient die zentralen Maßnahmen der Arbeitsförderung in den Rechtskreisen SGB II und SGB III für Personen im Kontext von Fluchtmigration im Hinblick auf ihre Arbeitsmarktintegration und soziale Teilhabe sind, und welche Faktoren, wie etwa Sprachförderung und individuelle und lokale Kontextfaktoren, die Maßnahmenwirksamkeit verstärken oder hemmen. Die kausalanalytisch angelegte Auswertung administrativer Daten wird durch die Untersuchung von Befragungsdaten und eine umfassende Implementationsanalyse ergänzt. Im Ergebnis kann die Evaluation den untersuchten Maßnahmen insgesamt ein gutes Zeugnis ausstellen. Dennoch können aus den empirischen Erkenntnissen eine Reihe von Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, um die Organisation, Prozesse und Rahmenbedingungen der arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete künftig so zu gestalten, dass ihre positiven Wirkungen weiter verstärkt werden können.
Neben dem im September 2021 veröffentlichten Endbericht wurde im Juni 2020 ein Zwischenbericht veröffentlicht. Zuvor war in einer vorangegangenen Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2017 ermittelt worden, welche Methoden zur Offenlegung der Wirkungen von Integrationsmaßnahmen und ihres Zusammenspiels am besten geeignet sind.