published in: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, 2009, 10(4), 469-479
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds und der Gewährung erweiterter Vertragsfreiheiten an die gesetzlichen Krankenkassen ist Deutschland auf einem guten Weg. Die Reform mag in mancher Beziehung nicht weit genug gehen, sie hat aber schon jetzt erkennbar bewirkt, dass sich die Krankenkassen stärker als früher ihrer Kostenverantwortung im Gesundheitswesen stellen. Der Wettbewerb um eine kostengünstige und dennoch qualitätsvolle Versorgung der Versicherten ist in Gang gekommen. Nachdem der Wettbewerb der Kassen um Versicherte durch das GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz neu geordnet wurde, bleiben die nachhaltige Finanzierung des Fonds und der Gegensatz von GKV und PKV als ungelöste Probleme bestehen. An der lohnbezogenen Beitragserhebung zu Gunsten der GKV kann man insbesondere kritisieren, dass sie wie die Einkommensteuer auf Einkommensumverteilung angelegt ist, ohne aber den gleichen Gerechtigkeitsnormen zu folgen. In diesem Beitrag wird nun ein Vorschlag unterbreitet, wie die Finanzierung des Gesundheitsfonds von der lohnbezogenen Beitragserhebung auf eine allgemeine Steuer- und Prämienfinanzierung umgestellt und der Gegensatz zwischen GKV und PKV überwunden werden kann. Der Vorschlag zeichnet sich dadurch aus, dass die Verteilungskonflikte der Reform auf ein Minimum reduziert werden. Konkret werden folgende Maßnahmen zur Diskussion gestellt: (i) Der AG-Beitrag zur GKV sollte aufkommensneutral durch eine MwSt-Erhöhung ersetzt werden. (ii) Der AN-Beitrag zur GKV sollte aufkommensneutral durch eine "kleine" Gesundheitsprämie P und eine Anpassung der einkommensteuerlichen Grenzsteuersätze ersetzt werden. Eine Prämie von mindestens 750 € pro Jahr erweist sich als gerechtfertigt. (iii) Die in der PKV gebildeten Altersrückstellungen sollten in verzinsliche Guthaben der Versicherten umgewandelt werden, und die privat Versicherten sollten in den Basistarif wechseln. (iv) PKV und GKV sollten gleichberechtigte Anbieter von Basis- und Zusatzversicherungen sein. Dabei sollten die Zusatzversicherungen nach den Regeln der PKV tarifiert werden, während die Basisversicherung durch Steuern und die pauschale Gesundheitsprämie P (ggf. korrigiert durch kassenindividuelle Zusatzbeiträge bzw. Prämienauszahlungen) zu finanzieren wäre.
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